AGB Inhalt
Allgemeine Geschäftsbedingungen der A+ GmbH, Hafenstr. 2, 63811 Stockstadt
Stand November 2004
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen.
(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden / Geschäftspartners werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote, Preislisten, Rundschreiben, Beschreibungen und technische Daten sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen, freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung oder ein Bestätigungsschreiben festgelegt. Hierzu ergänzend gelten diese AGB
(3) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die A+ GmbH den Auftrag durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform oder durch die Lieferung der Ware annimmt.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Alle unsere Preise sind Nettopreise, die mit der jeweils gültigen Mehrwertsteuer fakturiert werden.
(2) Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn A+ über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen oder Spesen für die Rücklastschrift mangels Kontodeckung gehen zu Lasten des Bestellers.
(3) Unternehmern stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
§ 5 Hardwaregarantie und Softwaregewährleistung
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel oft nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann.
(2) Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist er verpflichtet, gelieferte Software und Hardware, sowie derartige Teile, nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und entsprechende Fehler der A+ GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche für versteckte Softwaremängel sind gegenüber der A+ GmbH schriftlich, unmittelbar nach Entdeckung, geltend zu machen. Hierbei muss eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels gemacht werden. A+ GmbH wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen.
(3) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an der gelieferten Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist.
(4) Die A+ GmbH kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch durch fehlerfreie Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
(5) Bei Hardware jeglicher Art ist die Garantie eine freiwillige Sache des Herstellers der betreffenden Teile oder Geräte. Eine Gewährleistung besteht bis zur fehlerfreien Übergabe der Hardware, die der Kunde durch die Unterschrift des Lieferscheines bestätigt. Die Laufzeit der Garantie beginnt mit der Lieferung der Hardware an den Kunden. Die Garantie ist grundsätzlich eine Teile- oder Gerätegarantie. Es gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung Handhabung von Geräten oder der gelieferten Ware sowie das Öffnen von Hardwarekomponenten führen zum Erlöschen der Garantie.
Defekte Hardware oder Hardwareteile müssen zur Sicherstellung von Garantieansprüchen an den Hersteller bzw. an die A+ GmbH gesendet werden. Beauftragt der Kunde die A+ GmbH defekte Geräte oder defekte Teile auszubauen oder abzuholen trägt der Kunde die Kosten für die notwendige Arbeitszeit und die Fahrtkosten. Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde die A+ GmbH beauftragt das defekte Teil oder Gerät auszutauschen, um wieder reibungslos arbeiten zu können. Die A+ GmbH wird die vom ihr gelieferten defekten Teile an den Hersteller schicken, um die Garantieansprüche des Kunden durchzusetzen evtl. vom Hersteller gewährte Beträge für Garantieansprüche werden dem Kunden nach Eingang bei A+ gutgeschrieben.
§ 6 Haftung
(1) Die A+ GmbH haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Im weiteren ist A+ während der Software-Gewährleistungszeit lediglich verpflichtet, auftretende Fehler nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Anwenders werden ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) A+ haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Im übrigen haftet die A+ GmbH ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch zumutbare Maßnahmen, insbesondere einer Datensicherung und ausreichender Produktschulung, hätte verhindern können. Datensicherungen sollten schon für die eigene Sicherheit regelmäßig (täglich oder wöchentlich) vorgenommen werden. Der Kunde ist für die regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich. Wird die A+ GmbH mit einer Reparaturmaßnahme an der EDV-Anlage beauftragt, ist in jedem Falle vom Kunden vorher eine Datensicherung vorzunehmen. Sollte im Rahmen der Reparaturbemühungen auf zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Zugesicherte Eigenschaften i.S.d. § 459 BGB sind als Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der A+ GmbH ist Stockstadt am Main.
Soweit der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Aschaffenburg vereinbart. Dieses gilt auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess.